Google Fonts - Datenschutzbehörde sieht nach Prüfung keine Rechtswidrigkeit:

"Eine unrechtmäßige Datenverarbeitung
konnte im Rahmen des Prüfverfahrens somit nicht festgestellt werden. "

Bei der Verwendung von Google Fonts kommt es nicht in jedem Fall zu einer Übermittlung von Daten in die USA. Das hängt vom geographischen Standort des Users ab.

Bei lokaler Einbindung am eigenen Server erfolgt gar keine Datenübermittlung an Google.

Das hat die Datenschutzbehörde in einem Prüfverfahren gegen Google LLC festgestellt.

Diese Feststellungen bedeuten meines Erachtens, dass die Verwendung von Google Fonts nicht per se rechtswidrig war, auch wenn diese "dynamisch" eingebunden waren.

Private Untersuchungen hatten bereits zuvor gezeigt, dass ein Traceroute von Google Fonts Servern von Wien aus nach München führen und nicht in die USA. Der Outcome war daher erwartet worden.

Die Entscheidung liegt mir als Privatbeteiligtenvertreter in einem Ermittlungsverfahren im Volltext vor (es gilt die Unschuldsvermutung).

Damit sind wohl Abmahnbeträge in Zusammenhang mit Google Fonts in vielen Fällen rückforderbar (AUT).

Näheres hier:
https://lnkd.in/epWKh5sd