Nunmehr hat der deutsche Bundegerichtshof entschieden, dass Cookies, die technisch nicht unbedingt notwendig sind, nur mit Zustimmung des Betroffenen gesetzt werden dürfen:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I%20ZR%207/16
Diese Rechtsprechung gilt natürlich nicht 1:1 für Österreich, dennoch bestätigt die Entscheidung die herrschende Meinung und die Interpretation nach Wortlaut der österr. Regelung.