Nunmehr hat der deutsche Bundegerichtshof entschieden, dass Cookies, die technisch nicht unbedingt notwendig sind, nur mit Zustimmung des Betroffenen gesetzt werden dürfen:

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I%20ZR%207/16

Diese Rechtsprechung gilt natürlich nicht 1:1 für Österreich, dennoch bestätigt die Entscheidung die herrschende Meinung und die Interpretation nach  Wortlaut der österr. Regelung.

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