Die Datenschutzbehörde hat zu DSB-D213.1759

ausgesprochen, dass bei 38 Kameras in einem Mehrparteienwohnhaus nach Beurteilung der einzelnen Begründungen für die Anbringung die Verwendung im Müllraum und im Fahrradraum rechtens war.

Näheres hier:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Dsk/DSBT_20230804_2023_0_159_938__00/DSBT_20230804_2023_0_159_938__00.pdf

 

Es ist daher wichtig die richtigen Prüfparameter zu kennen und Kameras nur nach schriftlicher eingehender Dokumentation in Betrieb zu nehmen.

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