Die Datenschutzbehörde hat zu DSB-D213.1759
ausgesprochen, dass bei 38 Kameras in einem Mehrparteienwohnhaus nach Beurteilung der einzelnen Begründungen für die Anbringung die Verwendung im Müllraum und im Fahrradraum rechtens war.
Näheres hier:
Es ist daher wichtig die richtigen Prüfparameter zu kennen und Kameras nur nach schriftlicher eingehender Dokumentation in Betrieb zu nehmen.