Überschießende Datenermittlung durch eine Behörde kann datenschutzrechtlich relevant sein, das hat die Datenschutzkommission 2013 festgestellt. Schadenersatzansprüche sind denkbar.
 
Die österreichische Strafprozessordnung kennt Beweisverwertungsverbote, d.h. Ermittlungsergebnisse oä, die ohne entsprechende notwendige richterliche Beschlüsse in Österreich ergangen sind, könnten nichtig sein. Rechtsmittel und Anklageeinsprüche wären zu prüfen.
 
Wenn Sie daher in Erwägung ziehen, dass Ihre Daten zu Unrecht verarbeitet wurde, kontaktieren Sie mich für ein nähere Prüfung.
 
Derzeit stellen sich folgende Fragen:
 
Wurden Ermittlungshandlungen in Österreich gesetzt, zB auf Handies, die sich in Österreich befanden?
 
Wer hat diese Ermittlungshandlungen gesetzt - ausländische Behörden oder österr. Behörden in Kooperation mit Europol?
 
Wenn ausländische Behörden auf österr. Handies ermittelten, waren die Voraussetzungen nach österreichischem Recht - wie richterlicher Beschluss - vorhanden?
 
Wie wurde die Einhaltung der Betroffenenrechte durch die Ermittlungstätigkeit des FBI etc in Österreich sichergestellt?
 
Damit hängt zusammen, ob der Schutz Unschuldiger stets gegeben war.
 
Artikel im Standard über "Operation Trojan Shield":
 

 

Zu Encrochat wird in Deutschland diskutiert, ob zahlreiche Ermittlungsergebnisse womöglich zu Unrecht erhoben wurden.

Auch die Identifizierung von Betroffenen nur anhand von Chat-Nicknames kann problematisch sein und zur Unzulässigkeit von Anklagen führen, siehe weiters:

https://netzpolitik.org/2021/streit-um-encrochat-ermittlungen-vor-gericht/

 

 

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