Wer kann haften*?
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Unfallgegner
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Liftbetreiber als Pistenhalter - Sie haben als Liftkartenbesitzer einen Vertrag mit dem Liftebetreiber. Wenn die Piste nicht sicher war, kann dieser aus dem Vertrag oder per Gesetz haften. Der Pistenhalter muss die Piste ordentlich sichern, abgrenzen und vor atypischen Gefahren warnen. Eine Haftung des Pistenhalters ist somit möglich, wenn die Präparierung nicht in Ordnung war oder Gefahrenstellen nicht ausreichend abgesichert waren oder notwendige Warnungen fehlten.
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Hersteller von fehlerhaftem Material, Produkthaftung, Gewährleistung.
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Berater - gab es falschen/schädlichen Rat? Wussten Sie, dass Sie zum haftbaren Skiführer werden können, wenn Sie mehrere Personen ins Gelände leiten?
Welche Schäden kommen für einen Ersatz in Betracht?
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Schmerzengeld - pro Tag Schmerzen stehen Ihnen Tagessätze zu, siehe hier: https://widab.gerichts-sv.at/website2016/wp-content/uploads/2024/12/sach-2024-107-107-fucik.pdf
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Heilungskosten, Selbstbehalte
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Reha Maßnahmen,
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Transportkosten
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Verdienstentgang
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Pflegekosten, zB für Haushaltspflege
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Dauerfolgen wie Invalidität, Unterhalt
Gibt es Versicherungen?
Wichtig ist die schnelle Schadensmeldung.
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Gesetzliche Krankenkasse: Übernimmt lediglich medizinische Erstversorgung und minimale Pauschalen; Bergungskosten bleiben oft genug Privatsache, vor allem wenn es um Helikopterbergungen geht
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Unfallversicherung - Schmerzengeld, Folgekosten
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Vereine & Clubs: Organisationen wie der Alpenverein oder Autofahrerclubs bieten Rettungskostenversicherungen für ihre Mitglieder
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Versicherungen über Kreditkartenunternehmen
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Reiseversicherungen
- Rechtschutzversicherung
Helikopterrettung
Haftung des Pistenbetreibers
Der Pistenbetreiber muss den Skifahrer vor atypischen Gefahren bewahren. Komplexe Fragestellungen in idesem Zusammenhang sind:
- Wie ist die die Schipiste definiert, wo ist der Pistenrand,
- Sind Markierungen, Präparierung ausreichend und zweckmässig
- Pistenkreuzung, Sonderflächen, Schirouten, Freies Gelände, Freeriding, Funparks - wie sind die jeweiligen Regeln der Sicherung?
- Haftung bei Rennveranstaltungen
- Wer hat die Verantwortung bei Lawinen auf Schipisten
- Wie hat die Sicherung nach Pistenschluss und der Fahrzeuge auf der Piste zu erfolgen? Seilwinden
- Welche Gerfahren lauern bei Nachtabfahrten
- Wie sind Tourengeher auf Schipisten zu beurteilen, Fehlverhalten Dritter?
- Wie sind Kartenverbände z Montafon Card, Skiverbund Amade etc. rechtlich anzusprechen, welche Rechtspersonen sind wofür verantwortlich?
Zusammenfassung