Gibt es eine Haftung für den eigenen Unfall, wer muss wem was warum bezahlen?
Unfälle können weitreichende Konsequenzen haben.Ich rate jedem Freizeitsportler eine spezielle Unfall- und eine Haftpflichtversicherung für den Sport abzuschließen.
Wenn einmal ein Unfall passiert, regelt sich nichts von selbst bzw. nur in sehr bescheidenem Ausmaß. Oft realisieren Unfalloper erst weit nach jeder Verjährung, dass Sie rechtlichen Rat gebraucht hätten.
Gehen Sie daher die untenstehende Checkliste durch, stellen Sie sicher, dass Sie nichts übersehen. Handeln Sie rasch, Fristen laufen, lassen Sie sich gerne beraten, um nichts zu versäumen.
 

 Wer kann haften*?

  • Unfallgegner 
  • Liftbetreiber als Pistenhalter - Sie haben als Liftkartenbesitzer einen Vertrag mit dem Liftebetreiber. Wenn die Piste nicht sicher war, kann dieser aus dem Vertrag oder per Gesetz haften. Der Pistenhalter muss die Piste ordentlich sichern, abgrenzen und vor atypischen Gefahren warnen. Eine Haftung des Pistenhalters ist somit möglich, wenn die Präparierung nicht in Ordnung war oder Gefahrenstellen nicht ausreichend abgesichert waren oder notwendige Warnungen fehlten.
  • Hersteller von fehlerhaftem Material, Produkthaftung, Gewährleistung. 
  • Berater - gab es falschen/schädlichen Rat? Wussten Sie, dass Sie zum haftbaren Skiführer werden können, wenn Sie mehrere Personen ins Gelände leiten?

Welche Schäden kommen für einen Ersatz in Betracht?

Gibt es Versicherungen?

Wichtig ist die schnelle Schadensmeldung. 

  • Gesetzliche Krankenkasse: Übernimmt lediglich medizinische Erstversorgung und minimale Pauschalen; Bergungskosten bleiben oft genug Privatsache, vor allem wenn es um Helikopterbergungen geht
  • Unfallversicherung - Schmerzengeld, Folgekosten
  • Vereine & Clubs: Organisationen wie der Alpenverein oder Autofahrerclubs bieten Rettungskostenversicherungen für ihre Mitglieder
  • Versicherungen über Kreditkartenunternehmen
  • Reiseversicherungen
  • Rechtschutzversicherung

 Helikopterrettung

Da die gesetzliche Krankenversicherung Hubschrauberbergungen nach Freizeitunfällen kaum bezahlt, müssen Betroffene oft mehrere tausend Euro selbst tragen. Ein umfassender Schutz ist nur durch private Unfallversicherungen oder Mitgliedschaften in Organisationen wie dem Alpenverein gewährleistet
Nicht jeder Helikoptereinsatz war notwendig und richtig. Unter Umständen war der Einsatz zu kompliziert. Prüfen Sie die rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen an die Helikopterrechnung, unter Umständen sparen Sie viel Geld.

 

Haftung des Pistenbetreibers

Der Pistenbetreiber muss den Skifahrer vor atypischen Gefahren bewahren. Komplexe Fragestellungen in idesem Zusammenhang sind:

  • Wie ist die die Schipiste definiert, wo ist der Pistenrand,
  • Sind Markierungen, Präparierung ausreichend und zweckmässig
  • Pistenkreuzung, Sonderflächen, Schirouten, Freies Gelände, Freeriding, Funparks - wie sind die jeweiligen Regeln der Sicherung?
  • Haftung bei Rennveranstaltungen
  • Wer hat die Verantwortung bei Lawinen auf Schipisten
  • Wie hat die Sicherung nach Pistenschluss und der Fahrzeuge auf der Piste zu erfolgen? Seilwinden
  • Welche Gerfahren lauern bei Nachtabfahrten
  • Wie sind Tourengeher auf Schipisten zu beurteilen, Fehlverhalten Dritter?
  • Wie sind Kartenverbände z Montafon Card, Skiverbund Amade etc. rechtlich anzusprechen, welche Rechtspersonen sind wofür verantwortlich? 

Zusammenfassung

Im Fall der Fälle kontaktieren Sie mich frühzeitig. Sichern Sie Beweise, bewahren Sie alle Rechnungen auf, notieren Sie Zeugenidentitäten, machen Sie Fotos. Bei Fragen können wir Experten zu Rate ziehen.
*Wichtig ist, die Anspruchsgrundlagen zu den einzelnen Haftungsadressaten sachverständig zu prüfen,Grundlagen sind der Beförderungsvertrag, das deliktische gesetzliche Haftungsregime und nicht zuletzt die europäischen Normen zu anwendbarem Recht und zur Gerichtszuständigkeit. Ich habe langjährige Erfahrung mit solchen Fällen und Kenntnis der Judikatur, zusammen mit meinem Netzwerk von Experten und Kollegen in jedem Bundesland und auch international.

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