Um sich gegen steigende Preise abzusichern, erhöhen Vermieter die Miete regelmässig. Das ist in der "Wertsicherungsklausel" im Mietvertrag festgelegt. Das Konsumentenschutzgesetz begrenzt aber solche Klauseln. Wenn etwa keine 2-Monats-Pause enthalten ist, die nach Abschluss des Mietvertrags einzuhalten ist, können Erhöhungen zu Unrecht erfolgt sein. Es lohnt sich, das zu prüfen, denn illegale Mieterhöhungen können 30 Jahre rückwirkend zurückverlangt werden - inklusive Zinsen.

In jedem Fall ist es ratsam schon vor dem ersten Schritt anwaltlichen Rat einzuholen. Nutzen Sie den Erstcheck für Ihren Mietvertrag, senden Sie mir eine Kopie, ich teile Ihnen mit, wieviel Miete Sie zurückverlangen können.

Kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich und kostenlos per Mail, Whatsapp, Signal etc.

 

1. Wie läuft eine Rückforderung ab?

 

  • Check des Mietvertrags: Verstösst der Mietvertrag gegen das Konsumentenschutzgesetz?
  • Berechnung der Rückforderung: Wieviel Cash inklusive 4% gesetzlicher Verzugszinsen sind zurückzufordern*?
  • Rückforderung: Aufforderung des Vermieters

 

2. Was kostet das?

 

Sie zahlen nichts, der Vermieter trägt die Kosten. Sollte eine Klage notwendig werden, kann ich einen sog. Prozessfinanzierer vermitteln** oder die Rechtsschutzanfrage machen.

3. Worauf warte ich noch?

In jedem Fall ist es besser schon vor dem ersten Schritt anwaltlichen Rat einzuholen. Nutzen Sie den Erstcheck für Ihren Mietvertrag, senden Sie mir eine Kopie, ich teile Ihnen mit, wieviel Miete Sie zurückverlangen können.

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*Dieser Artikel ist eine erste grobe Zusammenfassung für Ihre Situation, die im Einzelfall zu prüfen ist, es gibt einige Faktoren, die hier nicht ausgeführt werden können, die aber im Vorhinein abgeklärt werden können.

**Ich bin mit keinem Prozessfinanzierer verbunden, es handelt sich um die Weitergabe von Kontakdaten, wenn gewünscht.