Betrifft: Franz-Eduard-Matras-Gasse 5-7, 1220 Wien
Angebliche Besitzstörung Franz-Eduard-Matras-Gasse. Die Klage der PV22 Parkplatzvermietung GmbH wurde rechtskräftig abgewiesen.
Kein Besitzschutz für PV22, das Gericht dazu:
"Wer bloß das Recht ausübt, Abstellbedingungen für eine Fläche zu erlassen und deren Einhaltung zu kontrollieren, während er die Fläche sonst – etwa zum Abstellen von Fahrzeugen – nicht nutzt, hat die Fläche nicht in Gewahrsam; ihm kommt daher kein Besitzschutz zu "
Medienberichte zu diesem "Parkplatz":
https://www.heute.at/s/abzocke-wer-in-wien-hier-umdreht-zahlt-800-strafe-100260485