Wie kann man sich gegen ungerechtfertigte Polizeieinsätze wehren?

Wenn ein Befehl vorlag, der zu Unrecht ergangen ist oder wenn es sich um eine ungerechtfertigte Gewaltanwendung handelt, ist der Rechtsbehelf dazu die "Maßnahmenbeschwerde".

Die genaue Bezeichnung ist: "Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit".

Wenn man der Meinung ist, ein Polizist will eine Organstrafverfügung zu Unrecht verhängen, kann man die Zahlung verweigern und eine Anzeige verlangen.

Gegen "Anzeigen", d.h. Anonymverfügungen oder Strafverfügungen gibt es immer Rechtsmittel. Die Anleitung dazu sollte am Bescheid abgedruckt sein. Im Rechtgsmittelverfahren werden Beweise aufgenommen und auch die Vermögensverhältnisse können geltend gemacht werden, um z.b. eine geringere Strafhöhe zu erreichen.

Beachten Sie die jeweiligen Fristen und Gebühren. Eine Maßnahmenbeschwerde kann nur innerhalb von 6 Wochen eingebracht werden. Beachten Sie auch das Kostenrisiko, d.h. bei Verlust der Maßnahmenbeschwerde können Kosten für den Gegner zu zahlen sein.

Informationen zu Verfahrenshilfe find Sie hier:
https://bvwg.gv.at/verfahren/verfahrenshilfe_start.html

Bei Verletzungen sollte man sofort zum Amtsarzt gehen.

Daher im Einzelfall sofort nach dem Vorfall (max nach ca 3 Tagen) Beratung aufsuchen, gerne können Sie mich anrufen.

https://www.rechtsanwalt-miller.at

 

 

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Dieser Artikel kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen.